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Reisemobile Schlüter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen
Stand 05/2025
Zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet Reisemobile Schlüter – nachstehend Vermieter genannt – Reisemobile,
Transporter und Mehrsitzer (PKW) an.
Bitte lesen sie die Bedingungen sorgfältig durch!

1. Mietpreis und Servicepauschale
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
Die Servicepauschale schließt ein:

  • Adapterkabel
  • Kabeltrommel
  • Einweisung in das Fahrzeug
  • Außenreinigung
  • Campingmöbel
  • Gasflaschen (eine volle, eine angebrochene)
  • Chemie für die Toilette
  • Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit benannter Selbstbeteiligung

Das Fahrzeug wird in der Regel mit Radio, WLAN/TV oder SAT/TV, Markise, Fahrradträger ausgestattet, dieses wird nicht
separat in Rechnung gestellt. Dies ist ein freiwilliger Service. Sollten die genannten Ausstattungen nicht vorhanden oder
funktionsuntüchtig sein, ist der Vermieter zu keiner Mietminderung verpflichtet.

2. Berechnung
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb
berechnet. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe
wird ein Schadensersatz gemäß §6 dieser AGB fällig. Im Mietpreis sind pro Tag 300 KM enthalten, jeder weitere KM wird mit
0,35 € berechnet.

3. Abschluss und Zahlungsweise
Der Mietvertrag kommt durch Zugang des schriftlichen Mietvertrages zustande. Bei Abschluss, spätestens nach 14 Tagen
wird die Anzahlung fällig. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an den Mietvertrag gebunden. Die Bezahlung des
Restbetrages ist bis spätestens 21 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage) wird der
Mietpreis sofort fällig. Ist die Anzahlung/Zahlung der Miete nicht erfolgt, gilt dies als Rücktritt, s. §5 dieser AGB.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, diese ist nicht im Mietpreis enthalten. Wenden sie sich dafür
an ihren Versicherer.
4. Kaution
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe in unbeschädigtem, gereinigtem und vollständigem Zustand eine
Kaution in Höhe von 1000,00 € hinterlegt werden. Zu Beginn der Miete wird zusammen mit dem Mieter ein Zustandsbericht
erstellt. Bei ordnungsgemäßer, rechtzeitiger Rückgabe, abgesehen der eventuellen bereits vorhandenen Schäden, erfolgt die
Rückgabe der Kaution.

5. Mietvertrag und Rücktritt
Mietverträge sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter nach Zahlungseingang verbindlich. Bei Rücktritt
vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises lt.
Mietvertrag zu zahlen:

  • Rücktritt bis 50 Tage vor dem ersten Miettag: 30 %
  • Rücktritt bis 30 Tage vor dem ersten Miettag: 50 %
  • Rücktritt bis 15 Tage vor dem ersten Miettag: 75 %
  • Rücktritt weniger als 15 Tage vor dem ersten Miettag: 80 %
  • Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder Nichtabnahme: 95 %

Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bei frühzeitiger Rückgabe ist der volle Mietpreis zu zahlen.

6. Übernahme und Rückgabe
Das Fahrzeug wird vollgetankt (Diesel) an den Mieter ausgeliefert und vollgetankt durch den Mieter zurückgegeben. Die
Fahrzeuge können je nach Verfügbarkeit am Vorabend des ersten Miettages ab 17 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe
erfolgt bis spätestens 15 Uhr des letzten Miettages. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter zum Schadensersatz
verpflichtet. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses ist von beiden Parteien zu unterschreiben.
Durch die Unterschrift erkennen beide Parteien den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an. Das Fahrzeug wird im
gereinigten Zustand übergeben und gereinigt wieder zurückgegeben. Ist die Reinigung durch den Mieter ganz oder teilweise
nicht erfolgt, werden für die Innenreinigung 200 € zzgl. MwSt berechnet. Vorbehaltlich eines höheren Aufwandes. Für die
Reinigung des WC´s sind 150 € zzgl. MwSt zu zahlen. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht erlaubt. Nach vorheriger Absprache
ist die Mitnahme von Tieren gestattet. Bei Verstoß werden dem Mieter der Aufwand der Reinigung und eventuelle
Mietausfälle in Rechnung gestellt. Der Frischwassertank ist vor der Übergabe gereinigt und muss auch sauber wieder
abgegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für Krankheiten in Folge der Einnahme von verschmutztem Trinkwasser. Die
durch unsachgemäßen Einsatz des Mieters entstehenden Kosten werden von der Kaution abgezogen.

7. Führungsberechtigt
Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigten Person beträgt 22 Jahre ferner muss die Person im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B sein. Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter 1 und Mieter 2 des Mietvertrages geführt
werden. Der Fahrer ist Erfüllungsgehilfe des Mieters. Die Haftung übernimmt letztendlich der Mieter

8. Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die jeweiligen Bedienungsanleitungen für das Fahrzeug
und aller eingebauten Geräte zu beachten. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß verschlossen werden. Ferner verpflichtet sich
der Fahrer die jeweiligen Verkehrsregeln des jeweiligen Landes zu beachten. Auslandsfahrten innerhalb Europas sind
möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines
speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

9. Verbotene Fahrten
Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven und sonstigen gefährlichen Stoen
zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten
zur Weitervermietung oder Verleihung an Personen die nicht im Mietvertrag namentlich erwähnt worden sind
Befahren von ungesichertem Gelände
Befahren von winterlichem Gelände – das Fahrzeug hat keine Winterbereifung

10. Wartung und Reparaturen
Die Kosten des laufenden Unterhalts trägt der Mieter (z. B. Kraftsto, AdBlue). Reparaturen, die notwendig sind um die
Betriebs- und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter in Höhe von 150,00€ ohne Rücksprache mit dem
Vermieter durchgeführt werden. Größere Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag
gegeben werden. Diese Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage des entsprechenden Beleges, soweit der Mieter
nicht für den Schaden haftet (§13 der AGB). Bei Reparaturen oder Garantiearbeiten am Basisfahrzeug ist ein Citroen-
bzw.Fiat-Professional-Partner aufzusuchen.

11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei Unfallschäden nur für reine Reparaturkosten maximal mit 1000,00 € Selbstbeteiligung. Der Mieter
haftet für Motorschäden die entstanden sind durch vernachlässigte Kontrolle des Öl- Kühlwasserstandes. Ebenfalls haftet
der Mieter für Reifenschäden während seiner Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, vor und während der Mietzeit regelmäßig
den Öl- und Kühlwasserstand sowie die Beschaenheit der Reifen und den Reifendruck zu kontrollieren. Weiterhin ist der
Mieter verpflichtet vor Antritt der Fahrt die Fenster und Dachluken am Aufbau des Wohnmobils zu schließen und die
Gasflaschen zu schließen. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden
ist. Das Gleiche gilt für Schäden die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 (Durchfahrhöhe gem. §41 Abs. 2 Zi. 6 STVO)
verursacht wurden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflicht gemäß § 10 dieser Bedingung verletzt, so haftet
er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt. Der Mieter haftet
voll für Schäden die entstanden sind durch Verbote aus § 9 dieser AGB. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
Der Mieter haftet voll für Schaden, die im Fahrzeug verursacht worden sind.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren,
Kennzeichnungspflichten, Abgaben, Bußgelder und Strafen, auch soweit der Vermieter hierfür in Anspruch genommen wird,
es sei denn, der Vermieter hat den Umstand überwiegend zu vertreten.

12. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat bei Unfällen, ob verschuldet oder unverschuldet, die Polizei zu verständigen. Der Mieter muss sich
Folgendes aushändigen lassen:
Polizeibericht mit Nennung der Polizeidienststelle
Versicherungsdaten des Unfallgegners
Personalien des Unfallgegners
Skizze und Fotos des Unfallhergangs
Brand-, Wild-, Diebstahl und sonstige Teilkaskoschäden sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter und der zuständigen
Polizeibehörde zu melden.

13. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist wie folgt versichert bei der LVM, Münster:
Haftpflicht: 100 Mio. € für Personen, Sach- und Vermögensschäden
Teilkasko mit 500 € Selbstbeteiligung
Vollkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung

14. Haftung das Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugeführten Schäden, soweit Deckung im Rahmen für das Fahrzeug
abgeschlossener Kfz-Versicherung besteht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der
Mieter im Fahrzeug zurücklässt. Bei Ausfall wird der volle Mietpreis an den Mieter rückerstattet. Etwaige
Schadensersatzansprüche durch Ausfall des Fahrzeuges, (z. B. Urlaubsausfall, entgangene Urlaubsfreude, Wartezeiten, Maut-
und Fährkosten, Campingplatzgebühren, Verschiebung und Stornierung von Terminen und alle dadurch bedingten
Folgekosten, Erkrankung des Mieters oder seiner Begleiter im Urlaub) können vom Vermieter nicht anerkannt werden.

15. Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine personenbezogenen Daten speichert.
Der Vermieter darf diese Daten über den zentralen Warnring und an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben weitergeben,
wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht
innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben wird. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten
an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der
Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt
beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. Verlustgemeldeter Personalurkunden,
Nichtrückgabe des Fahrzeuges, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä. Gesetzliche
Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters

17. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG´s unwirksam sein oder werden, so
hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so
umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und
gelten als solche vereinbart.